Organisationen, die Menschen in Not unterstützen, stehen vor grossen Herausforderungen: steigende Nachfrage, begrenzte Ressourcen, komplexere Rahmenbedingungen. Damit sie ihre soziale Aufgabe langfristig wirksam erfüllen können, braucht es stabile Strukturen, klare Prozesse und eine gute Zusammenarbeit im Team.
In der Fülle alltäglicher Aufgaben findet die Auseinandersetzung mit internen Strukturen, Prozessen oder Rollen jedoch oft keinen Platz. Dies gilt insbesondere für gemeinnützige Organisationen, welchen dafür kaum finanzielle Mittel zur Verfügung stehen. Zeitgleich ist aber die Wirksamkeit ihrer Arbeit stark davon abhängig, dass sie am Puls der Zeit bleiben und agieren können.
Die Louise Aubry-Kappeler-Stiftung unterstützt daher in Zukunft auch Organisationen in Basel-Stadt mit Förderbeiträgen für Organisationsentwicklung.
Was wird gefördert?
Gefördert werden Prozesse der Organisationsentwicklung in den Bereichen:
Inhaltliche Vorgaben zur Ausgestaltung der Organisationsentwicklung gibt es nicht. Die Verantwortung, Umsetzung und Steuerung des OE-Prozesses liegt bei der geförderten Organisation (z.B. ist der Beizug einer externen Begleitperson für die OE durchaus möglich).
Was wird nicht gefördert?
Nicht unterstützt werden:
Wer kann ein Gesuch einreichen?
Ein Gesuch einreichen können Organisationen und Institutionen, die
Umfang und Dauer der Förderung
Die Stiftung gewährt einmalige Beiträge zwischen CHF 5’000 und CHF 30'000 zur Umsetzung der Organisationsentwicklung. Diese ist zeitlich begrenzt und muss innerhalb von 18 Monaten umgesetzt und abgeschlossen werden.
Für die OE-Beiträge steht jährlich ein begrenztes Fördervolumen zur Verfügung. Wir bitten deshalb um eine realistische und angemessene Höhe des beantragten Beitrags, um eine breite Förderung von Organisationsentwicklung zu ermöglichen.
Wie läuft das Verfahren ab?
Über die Vergabe von OE-Beiträgen entscheidet die zuständigen Organe nach pflichtgemässem Ermessen. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Bitte lesen Sie unsere Richtlinien für die Ausschüttung von OE-Beiträgen.