Louise Aubry-Kappeler-Stiftung
Louise Aubry-Kappeler-Stiftung

Wann hilft die Louise Aubry-Kappeler-Stiftung?

Die Louise Aubry-Kappeler-Stiftung unterstützt im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten im Kanton Basel-Stadt lebende Menschen, die aus sozialen, gesundheitlichen oder anderen Gründen hilfsbedürftig sind. Die Hilfe ist grundsätzlich subsidiär, beziehungsweise ergänzend. Siehe auch Stiftungszweck und Merkblatt zu den Gesuchsformularen (PDF).

Antragsberechtigt sind Einwohnerinnen und Einwohner mit gesetzlichem Wohnsitz im Kanton Basel-Stadt. In der Regel sollte dieser zum Zeitpunkt der Gesuchsstellung ein Jahr und mehr betragen.

Es können auch unverzinsliche Darlehen gewährt werden. Nach der festgelegten Darlehensdauer wird das Darlehen zur Rückzahlung fällig.